Das Europapark Erlebnis-Resort startet in den Frühling!

Spaß und Abenteuer für die ganze Familie!

Gewinnspiel läuft bis: 24.03.2024

Gewinnen Sie ein Paket über 2 Übernachtungen für 4 Personen, in einem der 4-Sterne Hotels inkl. Frühstück und Eintritt in den Europa-Park.

Das Europa-Park Erlebnis-Resort startet in den Frühling 

Wenn die Blumen wieder anfangen zu blühen, es nach Frühling duftet und alles aus dem Winterschlaf erwacht, steigt auch die Vorfreude auf den Europa-Park. Mit über 100 Attraktionen und Shows verspricht Deutschlands größter Freizeitpark zahlreiche Highlights. 

Wer es etwas ruhiger mag, findet im exklusiven Ruhebereich „Hyggedal“ eine Oase der Entspannung mit atemberaubendem Blick über die Wasserlandschaft. Auf 1.000 Quadratmetern warten unter anderem gemütliche Liegemöglichkeiten, drei textilfreie Holzsaunen, ein Dampfbad und eine große Außenterrasse für die Gäste. 

In den sechs 4-Sterne (Superior) Hotels des Europa-Park Erlebnis-Resort sowie im Camp Resort kann man nach einem Besuch im Europa-Park oder in der Wasserwelt Rulantica weiter dem Alltag entfliehen und die Seele baumeln lassen. Spektakuläre und familienfreundliche Attraktionen, beindruckende Shows und abwechslungsreiche Gastronomie – im Europa-Park kommt jeder auf seine Kosten.

Mit etwas Glück eines von zwei Europapark-Paketen über 2 Übernachtungen für 4 Personen, in einem der 4-Sterne Hotels inkl. Frühstück und Eintritt in den Europa-Park gewinnen - beantworten Sie dazu einfach die Gewinnspielfrage!

Ein Gewinnspiel von Europa-Park GmbH & Co Mack KG  in der AUTO BILD VIP-LOUNGE.

Gewinnspiel
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Allgemeines 

Das Gewinnspiel findet im Zeitraum 01.02.2024 bis 24.03.2024 statt. Teilnahmeschluss ist der 24.03.2024 (Mitternacht). Die Teilnahme ist kostenlos und nur ein Mal pro Person möglich. Im Anschluss wird der Gewinner ausgelost. Der Gewinnversand wird von Europa-Park GmbH & Co Mack KG vollzogen. Zu gewinnen gibt es:

2 x Paket über 2 Übernachtungen für 4 Personen, in einem der 4-Sterne Hotels inkl. Frühstück und Eintritt in den Europa-Park.

Teilnahmebedingungen  

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Veranstalter des Gewinnspiels: Europa-Park GmbH & Co Mack KG. Teilnahmeberechtigt an den Events, Gewinnspielen, VIP-Angeboten und Rabatten der AUTO BILD VIP-LOUNGE sind Abonnenten der Titel: AUTO BILD, AUTO BILD KLASSIK, AUTO BILD ALLRAD, AUTO BILD SPORTSCARS, AUTO TEST, AUTO BILD REISEMOBIL und BIKE BILD. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online. AUTO BILD behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen jederzeit vorzeitig einzustellen.  Mit der Teilnahme an dieser Aktion erklären sich die Teilnehmer generell bereit, mit Text, Foto und ggf. Video namentlich in Axel Springer Auto Verlag GmbH und in anderen Medien der Axel Springer Deutschland GmbH veröffentlicht zu werden und auch für werbliche Maßnahmen zur Verfügung zu stehen.  

Die Teilnahme ist nur aus Deutschland möglich und ab 18 Jahren erlaubt. Mitarbeiter der Axel Springer Deutschland GmbH und deren Tochterunternehmen, der Kooperationspartner, sowie aller an der Umsetzung der Aktion beteiligten Unternehmen, dürfen leider nicht teilnehmen. Dies gilt auch für deren Lebenspartner und nahe Angehörige. Leistungen, die im Paket enthalten sind und nicht in Anspruch genommen werden, können nicht gutgeschrieben oder ausgezahlt werden. Die vom Teilnehmer übermittelten Daten werden ausschließlich für die Durchführung sowie Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet sowie an Dritte (z.B. Post, Spedition) zum Versand übermittelt. Veranstalter des Gewinnspiels ist Europa-Park GmbH & Co Mack KG, damit einhergehend gelten ebenso Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.

Die Gewinner werden ausgelost und nach Beendigung des Gewinnspiels benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinns oder ein Gewinnersatz ist nicht möglich. Der Gewinnanspruch kann nicht abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.  

Datenschutzhinweis 

Verantwortlich gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die im Rahmen des Gewinnspiels erfolgende Datenverarbeitung ist der Veranstalter. 

Der Veranstalter verarbeitet die in Rahmen der Teilnahme übermittelten personenbezogenen Daten des Teilnehmers zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnabwicklung nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. 

Soweit die vom Teilnehmer übermittelten Daten für das Gewinnspiel oder die weitere mediale Auswertung (z. B. Fotos bei Übergabe des Gewinnerschecks) nicht mehr benötigt werden und soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gelöscht. 

Sie haben im Hinblick auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der DSGVO. Zudem haben Sie das Recht der Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. 

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen des Veranstalters unter: Datenschutzerklärung.